Veröffentlicht am 26. Juli 2010
Abgeordnetenbestechung? Das ist doch illegal, oder nicht? Schließlich leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat. Zumindest sollte man das meinen, doch dem ist leider nicht so. Die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung regelt in Deutschland der §108e StGB. Dieser verbietet den direkten Kauf und den Verkauf der Stimme bei einer Abstimmungen im Parlament.
Nicht strafbar sind jedoch:
* die Bestechung über Vorteilsnahme von Dritten oder zu Gunsten Dritter (Ehefrau, Kinder, etc.)
* die nachträgliche Bestechung (Dankeschöngeschenk für eine Stimme)
* der Kauf der Stimme bei Abstimmungen in den Fraktionen. Diese sind durch den "Fraktionszwang" sehr wichtig.
Das muss sich ändern! Deutschland hat hierzu die UNCAC (United Nations Convention against Corruption) unterschrieben. Mit der Unterschrift unter diesem Übereinkommen gegen Korruption im Jahr 2003 hat Deutschland sich dazu verpflichtet, die oben genannten Dinge zu ändern. Bisher ist aber nichts passiert. Ziel der Initiative §108e ist es, das zu ändern! Eine Petition an den Bundestag wurde nicht zur öffentlichen Online-Unterzeichnung zugelassen, deshalb ist umso mehr Dein Engagement gefragt, um das Thema auf die Tagesordnung zu bringen!
Videoaufruf
Die Initiative 108e ruft zum Videowettbewerb gegen Abgeordnetenbestechung auf! Was ärgert Dich besonders an der Gesetzeslage? Wo werden die Bürger hinter's Licht geführt? Wie können wir das ändern?
Deiner Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Ob Animation, Schauspielerei oder Zeichentrick – schick uns bis zum 8. August 2010 Dein Video an video@108e.de und der Ruhm wird Dir sicher sein!
Zwei Wochen lang kann nach Einsendeschluss online über alle eingereichten Videos abgestimmt werden. Garantiert bestechungsfrei! Das Siegervideo wird prominent auf unseren Webseiten und durch unsere Unterstützer beworben. Der Sieger erhält dazu noch ein THE T.BONE SC450 USB welches von Benjamin Stöcker, Beisitzer im Bundesvorstand der Piratenpartei, zur Verfügung gestellt wird.
...und so lange wir auf eine Gesetzesreform noch warten müssen, ein freundlicher Warnhinweis an unsere Abgeordneten: Der Empfang von Schmiergeldzahlungen kann umsatzsteuerpflichtig sein!
Verantwortlich für den Inhalt dieses Artikels: Initiative §108e
Kommentare
Vorschlag: Fallsammlung anlegen
Mir ist aufgefallen, dass Korruptionsfälle von lokaler oder regionaler politischer Bedeutung in der Tagespresse häufig nur sehr dürftig und "steril" beschrieben werden. Nur das Nötigste eben. Und dann nach der Urteilsverkündung geraten die Geschehnisse recht bald wieder in Vergessenheit. Nach ein paar Jahren sind sie aus dem Bewusstsein völlig verschwunden und lassen sich nicht einmal mehr ausgoogeln. Glück also für jene Täter, die lange genug vor den nächsten Wahlen erwischt werden.
Ich schlage vor, dass die Piratenpartei ein zentrales Archiv solcher Fälle anlegt, geordnet nach den Postleitzahlen. Ein Archiv, das öffentlich zugänglich ist und in das jeder Interessierte nachgewiesene Fälle (in die definitiv eine politische Partei verwickelt ist) zur Archivierung weitergeben kann. Zum Beispiel in Form eingescannter Zeitungsberichte und Stellungnahmen zu Sachverhalt, Beteiligten und Gerichtsurteil. Zum Beispiel als Pdf-Dateien.