Ein Sieg der Bürgerrechte - Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Pressemitteilung - Veröffentlicht am 2. März 2010

Zum wiederholten Male zeigt sich, dass in diesem Land nur ein Staatsorgan bereit ist, die Freiheit der Bürger zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Die Piratenpartei begrüßt dieses Urteil ausdrücklich und hofft, dass mit dieser Schelte die etablierten Parteien sowie die Bundesregierung endlich lernen, dass Bürgerrechte ein unveräußerliches Gut sind.

»Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die bürgerrechtsfeindliche Gesetzgebung der letzten Jahre«, so Jens Seipenbusch, Vorstandsvorsitzender der Piratenpartei. »Unser Etappenziel ist gemeinsam mit unseren Verbündeten erreicht. Jetzt gilt es, den Schwung auf europäischer Ebene zu nutzen, um die zugrundeliegende EU-Richtlinie für unrechtmäßig zu erklären, damit die Vorratsdatenspeicherung nicht über diesen Umweg eingeführt werden kann. Das Urteil zeigt, dass die Piratenpartei dringend benötigt wird: als Gegenpol zu den etablierten Parteien im Kampf um die Bürgerrechte. Das wird sich sicher auch bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen zeigen.«

»Die Bürgerrechte sind Abwehrrechte gegen einen überbordernden Staat, die über Jahrhunderte erarbeitet wurden«, so Nico Kern, Rechtsanwalt und Spitzenkandidat der Piraten in NRW bei der kommenden Landtagswahl. »Wir Piraten werden weiterhin dafür kämpfen, dass die Bürgerrechte in Deutschland und Europa endlich wieder die Achtung bekommen, die sie verdienen.«

Im Jahr 2007 wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Damit wurde eine Direktive der Europäischen Union umgesetzt. Seitdem wurden Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung gespeichert, die über Telefon, Handy und E-Mail entstanden sind. So war es möglich, Bewegungsprofile zu erstellen und die Beziehungen von Menschen untereinander nachzuvollziehen. Es wurde mehrfach nachgewiesen, dass das Gesetz deutliche Auswirkungen auf das Kommunikationsverhalten der Bürger hat. Die Menschen passten sich der Überwachung an und vermieden es, Kontakt zu Personen aufzunehmen, die sie in Verruf bringen könnten. Dazu zählten zum Beispiel Drogenberatungsstellen oder Psychotherapeuten.


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Update:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann nur auf den ersten Blick als Sieg für die Bürgerrechte gelten. Bei genauerer Betrachtung hat das Gericht - wie schon in vorangegangenen Urteilen - hauptsächlich die handwerkliche Leistung des Gesetzgebers kritisiert.

Der Verfassungsbeschwerden wurde formal zugestimmt, das bisher geltende Gesetz wurde damit gekippt. Die bereits gespeicherten Daten bei den Telekommunikationsanbietern müssen gelöscht werden. Die Piratenpartei begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. Sie ist eine Kritik an der aktuellen Praxis, die sich im Gesetzgebungsverfahren eingeschlichen hat.

Weniger deutlich als angekündigt ist allerdings die Aussage zur Gültigkeit der EU-Richtlinie und deren Zukunft. Das Bundesverfassungsgericht hat diese nicht bewertet, weil die betrachteten Gesetze deutlich über die Mindestanforderung der Richtlinie hinausgegangen sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat die grundsätzliche Zulässigkeit einer vorsorglichen Datenspeicherung ohne Anlass und auf Vorrat bestätigt. Dem Gesetzgeber wurden eine Reihe von Einschränkungen mit auf den Weg gegeben - aber das Gericht lässt auch noch einen großen Handlungsspielraum. Und das obwohl die Verbindungsdaten in Strafprozessen von beschränkter Beweiskraft sind und allenfalls als Anlass für weitere Ermittlungen taugen.

Die Piraten begrüßen den hohen Stellenwert, den das Bundesverfassungsgericht dem Schutz der sensiblen Daten gibt. Die bei privaten Unternehmen gespeicherten Daten sind allerdings so sensibel und umfangreich, dass sie kaum auf eine ökonomisch sinnvolle Art und Weise langfristig sicher zu speichern sind. In der Konsequenz heißt dies, dass die Vorratsdatenspeicherung, wenn sie nicht verhindert werden kann, noch ungleich teurer für die Provider werden wird. Ein echtes Plädoyer für Datenschutz wäre Datensparsamkeit und -vermeidung, nicht teure Durchführungsverordnungen. Die Piratenpartei erwartet hier von den Branchenverbänden, die ja auch Beschwerdeführer sind, ein wesentlich kritischeres Statement.

Selbst bei weniger schwerwiegenden Vergehen räumt das Bundesverfassungsgericht bei einem potentiell neuen Gesetz die Möglichkeit ein, mit den gesammelten Daten die Identität der Anschlussinhaber zu ermitteln. Dies ist eine Gefahr für die Demokratie, die auch von anonymen, flüchtigen Unterhaltungen lebt. Meinungsfreiheit ist das Recht, die eigene Meinung ohne Angst vor Konsequenzen äußern zu können und dies ist häufig zur Vermeidung von abkühlenden Effekten nur unter dem Schutz der Anonymität möglich.

Die Piraten sehen die Notwendigkeit einer Auskunftspflicht, welche Daten über jeden Bürger gespeichert werden, sonst tritt wieder einmal ein Fall ein, in dem der gläserne Bürger geschaffen werden soll - der Staat aber nicht genügend Transparenz für die informationelle Selbstbestimmung seiner Bürger anbietet.

Es ist zwar ein großer Erfolg für die Piratenpartei, dass dieses Gesetz für nichtig erklärt wurde, aber die Begründung ist nicht weitgehend genug. Das Thema muss noch stärker politisch angepackt werden. Dies ist ein weiterer Grund für Piraten in den Parlamenten. Der erhebliche Spielraum bei der Ausgestaltung eines neuen Gesetzes darf auf keinen Fall genutzt werden. Und letzten Endes können die Piraten auch dank der starken internationalen Vernetzung auf europäischer Ebene tätig werden: Die EU-Richtlinie muss weg!


Quellen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html

Kommentare

die Zugangsprovider sind

die Zugangsprovider sind nicht froh über diese Speicherung von Daten, und denkst du da würde auch nur einer sich irgendwie dazu "überreden" lassen eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrollmeldung nicht zu verschicken?

Und ich rede die ganze Zeit nur von einer Speicherung wer welche Ip zu welchem Zeitpunkt hatte, keine weiteren Daten, also so das im nachhinein in Ermittlungsverfahren noch feststellbar ist wer diese IP wann benutzt hatte, also ähnlich wie beim KFZ Kennzeichen. Anhand dieser Daten könnte kein Bewegungsprofil erstellt werden, man könnte nichtmal wirklich genau sagen ob jemand jetzt zuhause ist oder nicht, heutzutage ist es bei einer Internetflat ja üblich den router auf 24 Stunden Dauerverbindung einzustellen. Wieso redet denn eigentlich beim KFZ Kennzeichen niemand von einer Überwachungsmaßnahme und fordert diese abzuschaffen? Und bei einer Abfrage wer welches KFZ Kennzeichen hat, bekommt der Fahrzeughalter nie eine Nachricht das diese Infos abgefragt wurden.

Auch dein Beispiel mit den Küchenmesser hinkt gewaltig. Erstens hinterlässt jedes einzelne Küchenmesser im Normalfall eindeutige Schnittspuren, ein Küchenmesser lässt sich nur in direkter Umgebung für Straftaten nutzen und auch gibt es nur extrem selten Mal ein Verbrechen bei dem ein Küchenmesser eine Rolle gespielt hat, während Gesetzesverstöße im Internet tagtäglich massenweise stattfinden, und hier auch keine räumliche Nähe zwischen Täter und Opfer bestehen muss. Ich würde hier alleine in Deutschland die Zahl der Gesetzesverstöße übers Internet auf täglich 3-4 stellig schätzen, ohne dabei die P2P Netze zu berücksichtigen, mit den P2P Netzen wären wir sicherlich täglich bei einer 5-6 stelligen Anzahl Gesetzesverstößen übers Internet.

Das was du über die Nacktscanner sagst zeigt mal wieder das du dich selber auch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt hast und auch deine Aussage hier nicht wirklich überdacht hast.

Schau dir mal die Berichte über die erste Generation der Geräte oder das verlinkte Video in den News zu dem Thema an, hier kann man nur silhouettenhaft den Körper und ggf. ganz schwach die Geschlechtsmerkmale erkennen, es werden also keine wirklichen Nacktaufnahmen erstellt. Und bei den Geräten die zum Einsatz kommen könnten ist es technisch ja garnicht vorgesehen das diese Aufnahmen auch gespeichert werden. Für das von dir genannte Szenarium wäre es also nötig, das Hersteller, Prüfungs-/Zulassungsstellen und auch die Betreiber gemeinschaftlich gegen die Gesetze verstoßen damit man die Aufnahmen speichern und verkaufen könnte. Da wären erstmal viel zu viele Leute dran beteiligt und es gäbe keine wirklichen Abnehmer die für diese Bilder genug zahlen würden damit es sich auch für alle lohnen würde. Auch ein Pornoseitenbereiber kann sich besser für ein paar $ erstklassige Fotoserien/Filme aus Asien, Rußland oder Südamerika kaufen. Aber auch diese Branche hat momentan erhebliche Probleme seitdem es immer mehr Foto-und Filmportale gibt in denen Amateure kostenlos ihre eigenen Aufnahmen hochladen können. Aber auch da wären wir ja im Grunde wieder bei dem Thema Internet.

Wenn ein Bild unberechtigt veröffentlicht wurde, gibt es heutzutage absolut keine Chance dies wieder aus dem Internet rauszubekommen oder denjenigen zu ermitteln der es erstrmalig veröffentlicht hat. Selbst wenn man den Betreiber des Portals ermittelt hat, kann dieser auch nur die IP und Uhrzeit des Uploads nennen, ggf. noch ne freemailadresse über die man auch wieder nur an weitere IP und Uhrzeit Kombinationen gelangen kann. Das Bild selber wird aber über mehrere Portale von anderen Usern verteilt etc.

Auch verstehe ich nicht warum du jetzt irgendwelche belanglose Diskussionen über Definitionen führen möchtest, anstatt wirklich sachliche und durchdachte Argumente vorzutragen. Denn genau so reagieren Politiker oft, führen haltlose Argumente an und versuchen die Diskussion zu verlagern, um ihre Ziele durchzusetzen.

Überlege doch einfach mal für dich ob du hier jetzt wirklich deine Meinung aufgrund von Fakten gebildet hast und vertrittst, oder ob du einfach etwas nachplapperst. Wie gesagt nur für dich, musst dich hier dazu nicht äußern.