Pressemitteilung - Veröffentlicht am 5. Februar 2010
Aktuell wird in der Regierung darüber diskutiert, eine CD mit persönlichen Kontodaten gegen Geld zu erwerben, die möglicherweise Hinweise auf Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe offenlegt. Mittlerweile haben sich sowohl die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als auch der Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble für den Erwerb der Daten ausgesprochen.
Die Piratenpartei lehnt den Ankauf dieser Daten ab. Es ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, mit nicht rechtstaatlichen Mitteln mutmaßliche Straftäter zu verfolgen. Ein Staat, der sich nicht an seine eigenen Gesetze gebunden fühlt, verliert seine Glaubwürdigkeit.
Die Piratenpartei macht sich diese Aussage nicht leicht, denn sie erkennt das Recht des Staates auf Steuereinnahmen an und empfindet die Nicht-Verfolgung von Steuerhinterziehern als eine sehr beklagenswerte Gerechtigkeitslücke, die den ehrlichen Steuerzahler wesentlich benachteiligt. Eine Befürwortung des Ankaufes von Daten, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig erlangt wurden, sendet aber ein grundlegend falsches Signal. Es gibt keinen "guten" oder "schlechten" Rechtsbruch und Datenschutz kann man nicht nur dann als Grundrecht zugestehen, wenn dadurch keine fiskalen Nachteile entstehen. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass auch gegenüber Unschuldigen Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Rechtsbruch – auch und insbesondere durch den Staat – ist immer abzulehnen.
Die großen Einnahmeausfälle durch Steuerhinterziehung dürfen nach Meinung der Piratenpartei nicht dadurch bekämpft werden, dass man durch Belohnungen zum Diebstahl von Daten animiert. Das Geld für die Beschaffung dieser CD wäre besser in der dringend notwendigen Reform des Steuerrechts angelegt. Auch muss die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden bei der Kontrolle von Vermögen im jeweiligen Land verbessert werden. So könnte sich die Bundesrepublik Deutschland auch davor schützen, dass sie in Zukunft wieder in eine derartige moralische Zwickmühle gerät.
Bernd Schlömer, Bundesschatzmeister der Piratenpartei, sagt dazu: »Die derzeit in der breiten Öffentlichkeit geführte Debatte über die Rechtmäßigkeit des Ankaufs von Daten lenkt von der eigentlichen Kernproblematik ab: Einem einfachen, transparenten und vor allen Dingen fairen Steuersystem, welches nicht von Interessengruppierungen beeinflusst wird. Hier bieten die Verlautbarungen und das Verhalten der Regierungsparteien weiterhin keinerlei Hoffnung auf echte Systemänderung.«
Unser Staat kann nicht zunächst den sogenannten "Hackerparagraphen" §202c bzw. §202a StGB (Ausspähen von Daten) erlassen, dann aber Verletzer dieses Paragraphen mit Millionensummen belohnen. Die Piratenpartei ist außerdem der Meinung, dass die deutsche Praxis abzustellen ist, unrechtmäßig erlangte Beweise in gerichtlichen Verfahren zu verwenden. Für widerrechtlich erlangte Beweismittel ist ein Beweisverwertungsverbot gesetzlich zu verankern.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
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Verantwortlicher Redakteur: Daniel Flachshaar
Kommentare
Mit dem Grundgesetz nicht vereinbar???
Ich stimme zu dass bei vermeintlichen Steuerhinterziehern nicht mit anderem Maß gemessen werden soll als bei anderen vermeintlichen Verbrechern. Aber dass der Kauf durch Ermittlungsbehörden rechtswidrig ist in dem Artikel nicht erwiesen und zumindest umstritten. Rechtsexperten vertreten da eine andere Meinung und auch die heute bekannt gewordenen Initiative des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages für ein Gesetz, das den Kauf solcher Daten verbietet, ist ein Indiz dafür. Nach aktueller Rechtslage spricht vieles dafür, dass nicht der Kauf, sondern der Nichtkauf solcher Daten ein Problem darstellt, da Ermittlungsbehörden in diesem Fall ihrer Aufgabe nicht nachkommen.
Das Argument dieses oder jenes sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist wird leider in der politischen Diskussion aktuell leider sehr inflationär gebraucht, was deren Eindeutigkeit und Verbindlichkeit in der Wahrnehmung der Medienkonsumenten relativiert und die aktuellen Regelungen als zu undurchsitig erscheinen lässt.
Merkwürdigerweise kommen dabei die unterschiedlichen Parteien immer zu sehr unterschiedlichen Auffassungen wenn es darum geht dir Grundgesetzvereinbarkeit von allem möglichen Bewerten. Die Auslegung der Paragraphen sollte man Juristen und Richtern überlassen und seine Aussagen auch mit Bezug auf ebendiese(Paragraphen) untermauern! Ansonsten bewegt man sich argumentativ auf sehr dünnem Eis und tut unserem guten, nur zu oft herangezogenen und geänderten Grundgesetz, unrecht.
Gruß an die mir ansonsten sympathischen Piraten!