NDR gegen die freie Meinungsäußerung

Pressemitteilung - Veröffentlicht am 2. Januar 2010

Kaese fuer den NDR / 'gez-abschaffen.de/meinezwangsanmeldung.htm' (cc by Bernd Höcker)Der freie Journalist und GEZ-Kritiker Bernd Höcker erhielt kürzlich ohne jegliche Vorwarnung eine Abmahnung mit einem Gegenstandswert von 50.000 Euro. Der Kläger ist Herr Klaus Siekmann, Justiziar des NDR. Er verlangt, dass Teile von Höckers Internetseite "www.gez-abschaffen.de" stark überarbeitet werden. Letztlich sollen dadurch Beiträge verschwinden, die Methoden der GEZ bei der Gebühreneintreibung beschreiben und außerdem zeigen, wie man sich dagegen wehren kann.

Nach Ansicht der Piratenpartei wird hier von einer öffentlich-rechtlichen Stelle Zensur betrieben, um einem Kritiker das Wort zu verbieten. Dies widerspricht dem Recht auf freie Meinungsäußerung.

Gegen die Inhalte auf der Internetseite konnte nicht direkt vorgegangen werden, denn es wurde »niemals eine Tatsache falsch dargestellt oder jemand (...) beleidigt«, schreibt Bernd Höcker [1]. Daher berief sich Klaus Siekmann als hauseigener Jurist des NDR darauf, dass seine Persönlichkeitsrechte durch eine namentliche Nennung im Rahmen der Berichterstattung verletzt wurden. Höcker unterzeichnete aufgrund des immens hohen Streitwertes von 50.000 Euro eine Unterlassungserklärung und ist daher nun verpflichtet, große Teile seines Weblogs zu entfernen. Höcker selbst schreibt in Bezug auf die Abmahnung: »Dies ist ein dunkler Tag für die freie Berichterstattung.«

»Ich erwarte von einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dass er eine freie Berichterstattung fördert und nicht unterdrückt. Alles andere ist mit seinem Programmauftrag nicht zu vereinbaren. Die GEZ unterliegt keiner wirklichen Kontrolle, und dass Höcker hier mit rechtlichen Tricks mundtot gemacht wurde, ist ein Skandal«, sagt Nico Kern, Spitzenkandidat der Piratenpartei bei der kommenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen.

Höcker setzt sich schon seit mehreren Jahren intensiv mit der GEZ auseinander und sieht es als seine Aufgabe an, über die Arbeitsweise der Verwaltungsgemeinschaft aufzuklären und deren rechtsstaatliche Konformität zu hinterfragen. Anhand vieler Fallbeispiele konnte er zeigen, wie die GEZ »sowohl durch stures Durchhalten als auch mit juristischen Tricks, die keine andere Behörde anwendet, die Bürger drangsaliert« [1]. Außerdem gibt der Journalist Hinweise darauf, wie sich Betroffene »unter Anwendung eines grundgesetzlich verbrieften Rechts« gegen eine Zwangsanmeldung wehren können [2]. Dem NDR war er aufgrund vergangener Streitigkeiten und natürlich wegen der Inhalte seiner Veröffentlichungen schon länger ein Dorn im Auge.

Die von Siekmann beanstandeten Berichte haben sich bereits vor dem Löschen durch Höcker im Internet verbreitet [3]. Höcker selbst startete die Kampagne "Käse für den NDR!" und ruft Sympathisanten dazu auf, Briefe mit Käse an den Intendanten des NDR zu schicken [1].


Quellen:

[1] http://gez-abschaffen.de/meinezwangsanmeldung.htm
[2] http://www.gez-abschaffen.de/Zwangsanmeldungen.htm
[3] http://web.archive.org/web/20080602034952/www.gez-abschaffen.de/meinezwangsanmeldung.htm


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Verantwortlicher Redakteur: Daniel Flachshaar

Kommentare

Unvollständige

Unvollständige Darstellung

(...) Daher berief sich Klaus Siekmann als hauseigener Jurist des NDR darauf, dass seine Persönlichkeitsrechte durch eine namentliche Nennung im Rahmen der Berichterstattung verletzt wurden. Höcker unterzeichnete aufgrund des immens hohen Streitwertes von 50.000 Euro eine Unterlassungserklärung (...)"

Da wurde leider bei der Darstellung etwas Wesentliches "vergessen":

1.
Die Namensnennung alleine war mit Sicherheit nicht ausschlaggebend, denn da hätte eine Verpflichtung zur Anonymisierung gereicht. Es ging wohl mehr um den weiteren, in der Piraten-Meldung unterschlagenen Verbotsantrag, nämlich diesen:

"(...) über die von Herrn Höcker gegen Herrn S******* im Juni 2008 erstattete Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung bzw. Beihilfe und Anstiftung hierzu sowie das anschließende Ermittlungsverfahren zu berichten und/oder Schriftstücke aus diesem Verfahren zu veröffentlichen und/oder in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfe erneut zu verbreiten. "

Der öffentlich geäußerte Verdacht einer Straftat ist es etwas völlig anderes als eine Lappalie wie unerwünschte Namensnennung in geschäftlichen Angelegenheiten.
Wie Höcker als (angeblicher) Journalist wissen muss, gibt es für Verdachtsberichterstattung bei Straftaten

  • von der (allgemeinen) Rechtsprechung aufgestellte, anspruchsvolle Sorgfaltspflichten, die eine namentliche Benennung nur im Ausnahmefall zulassen, etwa bei schweren Delikten und harten Verdachtsmomenten,
  • die scharfe bzw. grundgesetzwidrige Auslegung der presserechtlichen Sorgfaltspflichten durch die seltsame Pressekammer des Landgerichts Hamburg.
  • 2.
    Und genau letztere wurde aktiv.

    Es handelte sich vorliegend nämlich nicht, wie die Piratenpartei berichtet, lediglich um eine Abmahnung, sondern um eine ergangene einstweilige Verfügung, zu der inzwischen sogar eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, vgl. http://www.buskeismus-lexikon.de/325_O_200/09_-_08.12.2009_-_NDR_%C3%BCb...

    Ich bin als nachhaltiger Kritiker der Verhältnisse in der Hamburger Pressekammer bekannt. Aber wenn ein (angeblicher) Journalist Verdächtigungen von Straftaten verbreitet, ohne den Namen des Betreffenden zu anonymisieren oder gewichtige Beweise aufzufahren, dann hat er schlichtweg die Grundregeln seines Jobs nicht beachtet. Für nicht Verurteilte gilt die Unschuldsvermutung - ein Bürgerrecht, das auch die Piratenpartei ehrt.

    Ich glaube auch kaum, dass umgekehrt jemand wie Höcker sich öffentlich Straftaten nachsagen lassen würde.