Pressemitteilung - Veröffentlicht am 31. Dezember 2009
Am 1. Januar des neuen Jahres tritt deutschlandweit das ELENA (elektronischer Entgeltnachweis) Verfahrensgesetz in Kraft. Es wurde initiiert, um durch digital bereitgestellte personenbezogene Daten die Beantragung von Sozialleistungen zu vereinfachen. Zukünftig sind daher alle Arbeitgeber verpflichtet, monatlich für jeden ihrer Beschäftigten einen ausführlichen Datensatz mit sensiblen persönlichen Informationen an eine zentrale Speicherstelle des Bundes zu übermitteln. Diese Regelung betrifft über 40 Millionen Menschen, unabhängig davon, ob sie jemals Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Die Speicherung geschieht damit auf Vorrat. Die Betroffenen haben zudem kein Widerspruchsrecht.
Die Piratenpartei Deutschland kritisiert diese unmäßige Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten. Dies ist für den beabsichtigten Zweck des Bürokratieabbaus nicht erforderlich und im geplanten Umfang auch keinesfalls gerechtfertigt. Der Aufbau einer zentralen Datenbank mit derartigen Informationen widerspricht dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
»ELENA stellt einen weiteren Arm des immer größer werdenden staatlichen Datenkraken dar und ist für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland kein Gewinn«, stellt Thorsten Wirth, Vorstandsmitglied der Piratenpartei, fest. »Wer befürchten muss, dass Informationen über eine längere Krankheit, die Teilnahme an einem Streik oder die Gründe für den Verlust eines Arbeitsplatzes einem zukünftigen Arbeitgeber in die Hände fallen könnten, wird sein Verhalten daran anpassen. Dies war schon bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten der Fall und wird sich im Zuge von ELENA noch verstärkt zeigen. Ein derartiger Eingriff in die Freiheitsrechte kann nicht toleriert werden und ist für die Bestimmung eines Anrechts auf Sozialleistungen auch völlig unnötig.«
Die Piratenpartei fordert eine umgehende Rücknahme des ELENA-Verfahrensgesetzes. Unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus dürfen so weitreichende personenbezogene Daten ohne Zustimmung der Betroffenen weder erhoben noch gespeichert werden.
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Verantwortlicher Redakteur: Daniel Flachshaar
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ELENA ist künftig nicht mehr nur bekannt als die Tochter von Zeus und Leda, deren Entführung den Trojanischen Krieg ausgelöst hat. Die Bundesregierung hat dem Namen ein neues Gesicht verliehen und im kommenden Jahr werden ca. 40 Millionen Bürger davon betroffen sein.
ELENA steht für den elektronischen Entgeltnachweis und beschreibt ein Gesetz, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie als »wichtiger Meilenstein zum Abbau bestehender Bürokratie« bezeichnet wird. Was sich nach einer sinnvollen Innovation anhört, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als eine Vorratsdatenspeicherung in einem neuen Bereich in bisher unerreichten Dimensionen. Außerdem soll durch ELENA die elektronische Signatur etabliert werden, da diese für die Anwendung des Verfahrens unerlässlich ist.
Mit dem Beginn des Jahres 2010 müssen Arbeitgeber in Deutschland monatlich die Einkommensnachweise der bei ihnen angestellten Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten zur Speicherung an eine zentrale Sammelstelle übermitteln. Dabei wird zusätzlich eine Vielzahl anderer personenbezogener Daten erhoben, die bei Bedarf verschiedenen Behörden zur Verfügung gestellt werden.
ELENAs Geburt
Ihren Anfang nahmen die Entwicklungen, die letztlich zum ELENA-Verfahrensgesetz geführt haben, bereits im Jahr 1997. Damals schaffte der Bundestag durch das Signaturgesetz die rechtlichen Grundlagen für elektronische Unterschriften. Diese sollten dazu dienen, den Handel im Internet anzukurbeln, da auf Basis einer elektronischen Signatur leichter rechtsgültige Verträge geschlossen werden können. Das System konnte sich aber nicht durchsetzen, da die nötige Authentifizierung für alle Beteiligten die Anschaffung von Lesegeräten erfordert hätte. Ein wirklicher Anreiz dafür fehlte bisher.
Im Jahr 2002 kam von der Hartz-Kommision und verschiedenen Arbeitgeberverbänden der Vorschlag zur Einführung einer sogenannten Job-Card. Bestimmte Arbeitnehmerdaten, wie die Beschäftigungszeiten und die Höhe des Entgelts sollten an einer zentralen Stelle gespeichert werden. Dadurch wäre es den zuständigen Agenturen nach Ermächtigung durch den Antragsteller möglich gewesen, bei Entscheidungen über Ansprüche von Arbeitslosengeld und anderen Leistungen auf die Bescheinigungen der Arbeitgeber zu verzichten. Die damalige Bundesregierung stimmte dem Vorschlag zu und beschloss die Einführung der Job-Card. Die technische Realisierbarkeit sollte im Rahmen eines Pilotprojektes geklärt werden, das noch im selben Jahr startete.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz meldete im folgenden Jahr datenschutzrechtliche Bedenken und forderte eine ausreichende Prüfung des Job-Card-Verfahrens. Ab Ende 2003 wurde die Job-Card daraufhin mit fiktiven Arbeitnehmerdaten durch mehrere Agenturen für Arbeit und große Unternehmen wie Volkswagen und Lufthansa getestet.
Im Mai 2004 wurde bekannt, dass die Bundesregierung den geplanten Einführungstermin der Job-Card um ein Jahr verschieben wollte. Als neuer Starttermin wurde der 1. Januar 2007 genannt, wobei anfangs nur Arbeitslose und Angestellte des öffentlichen Dienstes mit der Job-Card ausgestattet werden sollten. Der Termin wurde nicht eingehalten, aber die digitale Signatur war nicht mehr zu stoppen.
Im Juni 2008 kündigte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) an, dass sechs verschiedene Bescheinigungen künftig über ein digital signiertes System erfasst werden sollen. Der Begriff Job-Card fiel in diesem Zusammenhang nicht mehr. Zu den erfassten Bescheinigungen sollten das Bundeselterngeld, Arbeitsbescheinigungen nach Ende des Arbeitsverhältnisses, Bescheinigungen über Nebeneinkommen und geringfügige Beschäftigungen, Bescheinigungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz und die Fehlbelegungsabgabe gehören. Später sollte das System auf 45 Bereiche, wie beispielsweise Kindergeld und Arbeitslosengeld II erweitert werden. Als Systemführer wurden die Technische Abteilung der Deutschen Rentenversicherung und die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) benannt.
Auf Basis dieser Ankündigung entstand schließlich ELENA. Am 22. Januar 2009 stimmte der Deutsche Bundestag in seiner 200. Sitzung dem Entwurf des Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) zu. Im März trat das Gesetz in Kraft. Die Deutsche Rentenversicherung soll demnach in Zukunft die Rolle der zentralen Speicherstelle (ZSS) übernehmen und die Registratur Fachverfahren (RFV) der ITSG wird für die Pseudonymisierung der Identitäten der Verfahrensteilnehmer vor der Speicherung der anfallenden Daten sorgen.
ELENA geht ihren Weg
Ab dem 1. Januar 2010 ist nun jeder Arbeitgeber durch das ELENA-Verfahren gesetzlich verpflichtet, die Entgeltdaten seiner Beschäftigten monatlich an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu melden. Die übermittelten Datensätze enthalten aber nicht nur Namen, Anschrift, Einkommen und Rentenversicherungsnummer der Beschäftigten. Es wird stattdessen zukünftig noch eine Vielzahl anderer Informationen zentral gespeichert.
So erfasst zum Beispiel der Datenbaustein DBFZ des Verfahrens die Fehlzeiten der Arbeitnehmer. Neben Angaben wie Krankheit und Pflege- oder Elternzeit wird unter diesem Punkt auch unbezahltes Fehlen genau protokolliert. Interessanterweise werden dabei zwischen "Arbeitsbummelei" und der "Pflege eines kranken Kindes ohne Kranken- oder Verletztengeldbezug" oder der "kurzzeitigen Arbeitsverhinderung wegen Pflege" keine Unterschiede gemacht.
Auch die Teilnahme an rechtmäßigen und unrechtmäßigen Streiks oder eine Aussperrung fallen unter diesen Datenbaustein. Somit erhält der Arbeitgeber ohne weitere Kontrolle die Möglichkeit, durch seine Angabe im Rahmen des ELENA-Verfahrens über die Rechtmäßigkeit eines Streiks zu entscheiden.
ELENA enthält auch anlassbezogene Felder. Der Datenbaustein DBKE beschreibt Angaben zu Kündigungen oder Entlassungen. Dort werden unter anderem Abmahnungen und der Grund einer Kündigung erfasst. Auch wird festgehalten, ob der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhoben hat. Der Arbeitgeber hat außerdem die Möglichkeit, ein vertragswidriges Verhalten, dass der Anlass einer Entlassung war, in einem Freitext genau zu schildern. Auch hierbei ist eine ausreichende Prüfung der Angaben nicht gewährleistet.
Bisher wurden derartige Daten bei einem reibungslosen Wechsel der Arbeitsstelle überhaupt nicht erhoben. Die Arbeitgeber mussten nur Arbeitsbescheinigungen mit detaillierten Angaben ausstellen, wenn die Arbeitnehmer nach der Tätigkeit Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollten. Künftig ist nicht auszuschließen, dass es einem Arbeitnehmer zum Verhängnis wird, wenn er mit einem Arbeitgeber persönliche Probleme hatte und dieser ihn dafür durch die Angaben im Rahmen des ELENA-Verfahrens bestraft. Besonders erschreckend ist in diesem Zusammenhang natürlich, dass die Daten zentral gespeichert werden.
ELENAs Nutzen
Den eigentlichen Zweck wird das ELENA-Verfahren erst ab dem Jahr 2012 erfüllen. Ab dann sollen ausgewählte staatliche Stellen Zugang zu den relevanten Datensätzen erhalten und dadurch Leistungen regeln, für die Einkommens- und andere Beschäftigungsnachweise der Arbeitgeber notwendig sind. Zunächst werden auf diese Weise die Bescheinigungen für Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld erstellt. Weitere Aufgaben der Arbeitsagenturen sowie kommunale und sogar zivilrechtliche Verfahren, wie zum Beispiel die Prozesskostenbeihilfe, sollen später eingegliedert werden.
Das ELENA-Verfahren sieht vor, dass die zuständigen Behördenmitarbeiter nur die für die entsprechende Leistung benötigten Daten abrufen können. Auch bisher war es beispielsweise für die verantwortlichen Ämter möglich, eine Auskunft über die Kündigungsgründe eines Arbeitnehmers zu erhalten. Doch zukünftig sind derartige Informationen zentral gespeichert und jederzeit abrufbar. Auch wer keine Anträge auf staatliche Unterstützung stellt, wird durch das neue System erfasst. In Verbindung mit vielen weiteren Daten, die derzeit gespeichert werden, könnten nach wenigen Gesetzesanpassungen ohne großen Aufwand Personenprofile erstellt werden.
Noch ist nicht absehbar, wer in Zukunft den Zugriff auf die Datenbestände erhalten wird und welche Relevanz sie daher haben können. Die bisherigen Regelungen sehen nicht vor, dass Arbeitgeber oder Finanzbehörden Einblick in die gespeicherten Daten erhalten oder dass deren Beschlagnahmung durch eine Staatsanwaltschaft möglich ist. Hier sehen Befürworter des Verfahrens auch einen großen Vorteil, der immer wieder betont wird. Ein Arbeitgeber erfährt in Zukunft nicht mehr, wenn einer seiner Angestellten Sozialleistungen beantragt.
Jedoch ist es vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis auch andere Stellen Einsicht in die gesammelten Daten verlangen. So ist auch vorstellbar, dass zum Beispiel Kreditinstitute vor der Vergabe von Krediten den Einblick in die gespeicherten Daten verlangen. Der Kreditnehmer könnte durch eine Vertragsklausel, ähnlich wie bei der jetzigen Schufa-Auskunft, zur Zustimmung genötigt werden.
Gar nicht zu abzuschätzen sind die Auswirkungen, wenn Auszüge aus der Datenbank verloren gehen oder gestohlen werden. Auf dem Schwarzmarkt wären sie sicher ein Vermögen wert.
Der Schutz von ELENA
Die Entwickler von ELENA hoffen, alle Datenschutzbedenken zu entkräften, da die Zugriffsrechte auf die Daten gestreut werden. In der Beschreibung des Verfahrens findet sich dazu folgende Erläuterung: »Die Daten in der Zentralen Speicherstelle werden nach der Übermittlung durch den Arbeitgeber sofort geprüft, zweifach verschlüsselt und danach gespeichert. Eine Entschlüsselung ist nur im Rahmen eines konkreten, durch den Teilnehmer (Bürger) legitimierten Abrufs möglich. Ein direkter Zugriff auf die Datenbank ist weder für interne Mitarbeiter noch für Außenstehende möglich, da die Speicherung der Daten und deren Verschlüsselung in unterschiedlichen Verantwortlichkeiten liegt.«
Die Bereitstellung der durch ELENA gespeicherten Daten ist sehr komplex und wird durch das folgende Schema verdeutlicht:
Der Arbeitnehmer beantragt bei einem von der Bundesnetzagentur anerkannten Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center) eine Signaturkarte mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Der Anbieter überprüft die Identität des Antragstellers und meldet ihn bei der Registratur Fachverfahren (RFV) an. Der Arbeitnehmer erhält daraufhin die Karte und eine Zertifizierungsidentifizierungsnummer (ZID) bei der RFV.
Auf der Signaturkarte selbst werden außer dem Namen des Arbeitnehmers und einer Kartenidentifizierungsnummer keine weiteren Daten abgespeichert. Sie enthält drei Schlüsselpaare. Diese dienen für die eigentliche Signatur, für die Verschlüsselung von Dokumenten und E-Mails und für eine Authentifizierung.
Der Arbeitgeber überträgt die für ELENA erfassten Daten seines Arbeitnehmers in elektronischer Form an die ZSS und erhält darüber eine Protokollmeldung. Die in den Datensätzen enthaltene Rentenversicherungsnummer wird von der ZSS an die RFV übertragen. Diese verknüpft sie mit der ZID des jeweiligen Arbeitnehmers und sendet diese Nummer zurück an die ZSS. Dort werden die ELENA-Datensätze dann unter der ZID abgespeichert. Somit besitzt nur die RFV die Möglichkeit, Personen mit ihren Datensätzen zu verknüpfen, hat aber selbst keinen Zugriff auf die Daten.
Auch die Agenturen, denen der Zugriff auf die Daten des ELENA-Verfahrens genehmigt wird, müssen bei einem Trust Center eine Signaturkarte für ihre Mitarbeiter beantragen.
Werden nun die Datensätze von einer Agentur benötigt, fordert diese sie bei der ZSS an. Der Sachbearbeiter und der antragstellende Arbeitnehmer müssen sich daraufhin durch Eingabe einer PIN bei der RFV identifizieren. Diese ermöglicht dann die Freigabe und Übermittlung der Daten durch die ZSS an die Agentur.
Eine Verschlüsselung der Daten findet ab deren Eintreffen bei der ZSS statt. Die Behörde erzeugt für jeden Datensatz einen Sitzungsschlüssel (session key) und gibt diesen an den Bundesdatenschutzbeauftragten weiter. Dieser verschlüsselt den Sitzungsschlüssel mit einem Hauptschlüssel (master key) der zurück an die ZSS übertragen wird. Die ZSS speichert dann neben dem verschlüsselten Datensatz auch den zugehörigen verschlüsselten Hauptschlüssel. Ein direkter Zugriff auf die Daten ist somit nur nach einer Genehmigung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten möglich.
Dieses System erscheint zunächst sicher, aber die jüngste Vergangenheit hat am Beispiel unzähliger Datenskandale immer wieder gezeigt, dass es keine unüberwindbaren Schutzsysteme gibt. Es ist nur eine Frage der Zeit oder der technischen Möglichkeiten, bis die Schwachstellen des ELENA-Verfahrens entdeckt werden und die Datensätze in falsche Hände gelangen.
ELENAs Auswirkungen
Für die Arbeitnehmer ändert sich durch die Einführung von ELENA zunächst nichts. Sie müssen sich allerdings damit abfinden, dass die im Rahmen des Verfahrens über sie erfassten Daten zukünftig zentral gespeichert werden. Eine Möglichkeit des Widerrufs besteht nicht. Die Teilnehmer haben keinen Rechtsanspruch, um die Übermittlung der vorgesehenen Entgeltdaten an die Zentrale Speicherstelle zu verhindern. Dabei ist irrelevant, ob sie jemals Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Es handelt sich somit um eine weitere Form der Vorratsdatenspeicherung, die dem im Bundesdatenschutzgesetz festgelegten Grundsatz der Datensparsamkeit widerspricht.
Möchte ein Bürger ab 2012 Sozialleistungen in Anspruch nehmen, muss er nach Angaben der Herstellerfirmen mit Kosten von zehn Euro für die Signaturkarte mit einem elektronischen Zertifikat rechnen. Diese hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Sozialhilfeempfänger sollen die Kosten erstattet bekommen. Wer allerdings zuhause die Möglichkeiten der elektronischen Signatur nutzen will, den erwarten Kosten von bis zu 50 Euro für die Karte, das Lesegerät und die Software. All diese Schätzungen beruhen allerdings auf der Annahme, dass die Stückpreise aufgrund der Verbreitung sinken werden.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten darauf hinzuweisen, dass ab Januar 2010 Daten aufgrund des ELENA-Verfahrens Daten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt werden. Dafür ist ein allgemeiner Hinweis ausreichend, die Form bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Die gesetzliche Mindestanforderung wird durch folgenden Text erfüllt: »Wir sind seit dem 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, monatlich die in ihrer Entgeltabrechnung enthaltenen Daten im Rahmen des Verfahrens ELENA an die zentrale Speicherstelle zu übermitteln.«
Außerdem wird empfohlen die Arbeitnehmer auf der ersten Gehaltsabrechnung 2010 über de Grundzüge von ELENA aufzuklären: »Das Gesetz über den Elektronischen Entgeltnachweis (kurz: ELENA) regelt, wie Bürger ihre Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte nachweisen, wenn sie Sozialleistungen beantragen. Alle Arbeitgeber sind ab dem 1. Januar 2010 verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Zum 1. Januar 2012 startet dann der Datenabruf des ELENA-Verfahrens.«
Für die Arbeitgeber bedeutet die Einführung des ELENA-Verfahrens außerdem eine Vielzahl zusätzlicher Kosten. Die zuständigen Mitarbeiter müssen sich in das System einarbeiten und der Umfang der zu erfassenden Daten steigt erheblich. Ab 2012 ist vorgesehen, die Daten der Arbeitnehmer von den dann vorhandenen Chipkarten einzulesen. Dadurch entstehen für alle Unternehmen Mehrkosten durch den nötigen Erwerb und die Wartung der Kartenlesegeräte und der Software. Gerade Kleinunternehmen werden durch ELENA somit unverhältnismäßig benachteiligt. Sie stellen allerdings die Hauptabnehmer für die Lesegeräte dar.
Der Bund selbst stellt für den Aufbau und den Betrieb des Systems von 2009 bis 2014 jährlich 11 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei wird stolz behauptet, dass die Unternehmen ab dem Jahr 2012 um jährlich 85,6 Millionen Euro entlastet werden. Das hört sich zunächst nach einem hohen Betrag an. Angesichts der Tatsache, dass es laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2006 in Deutschland rund 3,5 Millionen Unternehmen gab, macht das im Durchschnitt aber nur 25 Euro pro Unternehmen und Jahr an Entlastung aus. Wenn man nun allein den Zeitaufwand bedenkt, den die Einführung und das Arbeiten mit ELENA für die Arbeitgeber bedeuten, wird eine Entlastung, sofern sie überhaupt kommt, vermutlich erst in mehreren Jahrzehnten erkennbar sein. Auch hier werden wieder die zahlreichen Kleinunternehmen am stärksten benachteiligt.
ELENAs Nebenwirkungen
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde bestmöglich versucht, es totzuschweigen. Offenbar war sich die Bundesregierung der Kritikpunkte des Verfahrens bewusst und wollte eine öffentliche Diskussion vermeiden.
ELENA soll neben der angeblichen Entlastung aller Beteiligten auch dazu dienen, der bisher wenig akzeptierten elektronischen Signatur zum Durchbruch zu verhelfen. Wenn die Signaturkarten und die Lesegeräte erst einmal verbreitet sind, können sie auch zunehmend für den Abschluss rechtsverbindlicher Verträge im Internet genutzt werden. Die Bundesregierung hofft, dadurch eine Führungsrolle bei den elektronischen Sicherheitszertifikaten übernehmen zu können und somit internationale Standards zu etablieren.
In den letzten Jahren wurden in Deutschland immer mehr Möglichkeiten zur Datensammlung geschaffen. Dies geschah unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung und des Bürokratieabbaus zur Erhöhung der Effizienz. Der letzte fehlende Schritt wäre es, alle gespeicherten Informationen untereinander zu vernetzen. Dann wäre der nahezu komplett gläserne Bürger Wirklichkeit, die Menschen wären nur noch Objekte des Staates. Niemand könnte mehr kontrollieren, wer was über wen weiß.
Dafür wäre aber vor allem noch ein einheitliches Ordnungsmerkmal aller Bürger notwendig. Aber auch ein solches ist schon vorhanden, denn die Finanzämter haben die Einführung der eindeutigen Steuer-Identifikationsnummer abgeschlossen, die dieses Kriterium erfüllt. Das Bundesinnenministerium unter Wolfgang Schäuble hatte bereits den Vorschlag angebracht, diese Nummer in ein Bundesmelderegister aufzunehmen, welches zur Vernetzung der kommunalen Meldeämter dienen sollte. Bisher wurde diese Idee glücklicherweise noch nicht umgesetzt und die Steuer-Identifikationsnummer darf vorerst nur von den Finanzämtern genutzt werden.
Es bleibt die Frage, wie lange eine anderweitige Nutzung verhindert werden kann. Welche neue Datenvernetzung oder welche neue Datensammelstelle wird den Bürgern wohl als nächstes unter fadenscheinigen Vorwänden untergeschoben? ELENA ist diesbezüglich schon ein sehr schwerer Brocken. Es sollte daher alles Menschenmögliche unternommen werden, um dieses Gesetz zu Fall zu bringen.
»Es widerspricht der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen (...) Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren (...) und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.« (Bundesverfassungsgericht 1969)
Quellen:
[1] http://www.das-elena-verfahren.de
[2] http://wiki.piratenpartei.de/ELENA-Verfahren
Autor dieses Artikels: Daniel Flachshaar
Verantwortlich für den Inhalt dieses Artikels: Piratenpartei Deutschland
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Kommentare
[mehrseitiger Beitrag] Der gläserne Mensch bedeutet Freiheit
Vorweg möchte ich sagen, dass der Titel bewusst provokant gewählt ist. Nachdem ich etwa 2 Stunden an diesem Beitrag geschrieben habe, wünsche ich mir, dass er ein bisschen Aufmerksamkeit kriegt und nicht vollkommen versandet.
Ursprünglich wollte ich mich nur mit dem geplanten Gesetz beschäftigen, bin jedoch recht schnell in eher philosophische Gedanken zum Thema "gläserner Mensch" abgeschweift, die ich jedoch für nicht unwichtig halte, da ich das Gefühl habe, hier ein großes Problem im politischen Konzept der Piratenpartei entdeckt zu habe. Ich würde mich freuen, wenn du dir die Zeit nimmst, den kompletten Text zu lesen und deine Meinung dazu schreibst! :)
Natürlich bin ich mir der Probleme bewusst, die ein solches System mit sich bringt und denke, es ist sehr wichtig, darauf zu achten, dass diese Daten nicht in die falschen Hände fallen, man kann damit aber auch einige Dinge anstellen, die bis jetzt nicht geplant sind, wobei mir auch einiges einfällt, das einene Nutzen für die Allgemeinheit mit sich bringt:
Wenn der Staat an einer zentralen Stelle speichert, wer wo arbeitet, wer gerade nach Jobs sucht und vor Allem, wer gerade Jobs anbietet, kann das die Suche nach passenden Jobs für Arbeitslose stark vereinfachen. Das könnte (richtig angewandt) irgendwann dafür sorgen, dass private Jobvermittlungen und Zeitarbeitsfirmen irgendwann vom Markt verdrängt werden. Gerade letzteren Aspekt finde ich sehr wünschenswert, da insbesondere Zeitarbeitsfirmen oft ihren Arbeitskräften sehr viel weniger zahlen, als sie den Arbeitgebern abknöpfen. So hat zum Beispiel ein Freund von mir mal über eine dieser Firmen für 8€ pro Stunde gearbeitet und später erfahren, dass sein Chef der Firma einen Stundenlohn von 20€ bezahlt. Solche Ausbeuterfirmen tragen massiv dazu bei, dass die Masse verarmt, während sich einige wenige an der Vermittlung eine goldene Nase verdienen.
Ein staatliches Monopol wäre deshalb bei der Arbeitsvermittlung durchaus wünschenswert, sofern gewisse Schutzmaßnahmen für den Arbeitnehmer bestehen, die Missbrauch und Korruption verhindern. Letzteres ist wohl am besten durch Transparenz zu erreichen, was dann widerum das Problem mit sich bringt, dass "schlechte" Arbeitskräfte, also z.B. Leute, die häufig wegen Krankheit ausfallen, kaum noch Chancen haben, einen Job zu finden. Da ich selbst unter chronischen Krankheiten leide, die mich in meinem bisherigen Leben oft davon abgehalten haben, meinem Studium mit der erwünschten Regelmäßigkeit nachzugehen, fürchte ich einerseits, dass ich selbst einer der Betroffenen sein könnte. Andererseits sehe ich es aber auch so, dass es für einen Arbeitgeber nunmal wichtig ist, sich darauf verlassen zu können, dass die Angestellten kontinuierlich verfügbar sind, da seine Firma darauf angewiesen ist, dass das bestehende Arbeitspensum auch wirklich bewältigt wird. Gerade bei kleinen Firmen können ein paar Angestellte, die häufig ausfallen, zu ernsthaften Problem führen, unter denen dann der Rest der Angestellten zu leiden hat, bis hin zum Bankrott des Betriebes, der dann alle Angestellten arbeitslos macht.
Vielleicht wäre es hierfür sogar die beste Lösung, wenn man einerseits den Arbeitgebern ermöglicht, sich darüber zu informieren, ob ein potentieller Bewerber aus gesundheitlichen Gründen öfter mal ungeplant ausfallen kann, andererseits aber auch Anreize zu schaffen, diese Kandidaten trotzdem einzustellen? Momentan ist es ja leider so, dass ein Arbeitgeber sich oft gezwungen sieht, auf fragwürdigem Wege gewisse Informationen über seine Bewerber in Erfahrung zu bringen, um die Sicherheit der eigenen Firma und somit aller durch sie geschaffenen Arbeitsplätze zu gewährleisten, während sich Arbeitnehmer, die unter massiven Problemen leiden, gezwungen sehen, diese bestmöglichst geheimzuhalten, was es ihnen wiederum erschwert, sich Hilfe zu holen, um diese Probleme zu lösen.
Ein anderer Vorteil eines derartigen Systems könnte es sein, dass durch die zentrale Überwachung, wer wo angestellt ist, Steuerhinterziehungen massiv erschwert werden, was im Endeffekt der Allgemeinheit zu Gute kommt. Man sollte bei diesem Punkt nämlich auch daran denken, dass eine erfolgreiche Steuerhinterziehung Wissen voraussetzt, über das nicht jeder verfügt. Auch im legalen Bereich ist es ein großer Vorteil, wenn man sich als Arbeitnehmer (und auch als Arbeitgeber oder Freischaffender) einen guten Steuerberater leisten kann. Über diesen Vorteil verfügen aber auch nicht alle Menschen, sondern nur diejenigen, die sowieso schon finanziell besser gestellt sind. Ein System, dass hier eine flächendeckende Überwachung bietet und insofern dafür sorgt, dass alle zwangsläufig gleich behandelt werden, wäre (in einer sinnvollen Umsetzung) insofern meiner Meinung nach durchaus wünschenswert.
Generell denke ich, dass ein gewisser Widerspruch besteht, wenn man einerseits den gläsernen Menschen fürchtet, andererseits aber für allumfassende Informationsfreiheit eintreten möchte. Zum besseren Verständnis ein persönliches Erlebnis:
Vor kurzem habe ich mit meiner Großmutter übers Internet gesprochen. Sie meinte dazu, dass es ihr Angst macht, dass heutzutage jeder mit diesem Internet problemlos Informationen über sie raussuchen kann. Sie hatte sich irgendwann einmal für einen Zeitungsartikel fotografieren lassen, der auch online veröffentlicht wurde und wurde dann später von jemandem kontaktiert, der im Internet über diesen Artikel gestolpert war. Dass diese Person so leicht etwas über sie herausfinden konnte, fand sie erschreckend und fühlte sich hilflos, weil sie sich dagegen ja gar nicht wehren könne. Was den betreffenden Fall angeht, bin ich zwar der Ansicht, dass es recht unbedenklich ist, weil dieser Artikel auch ohne Internet im Pressearchiv aufzufinden wäre, aber natürlich stimmt es, dass man heutzutage nur noch den Namen einer Person in Google eingeben muss, um meist einige hilfreiche Informationen über sie zu erhalten. Ich würde insofern sagen, dass der gläserene Mensch immer mehr zur Realität wird.
Wenn man sich aber die Frage stellt, wie man dies verhindern kann, kommt zumindest mir als einzige Möglichkeit in den Sinn, das Internet zu zensieren, um die Inhalte zu kontrollieren, eine Vorstellung, die uns alle seit geraumer Zeit stark beängstigt!
Eine Antwort auf dieses Dilemma lässt sich aus dem Hackerkodex ableiten, der dafür steht, dass Informationen jedem zugänglich gemacht werden sollen, damit eine Chancengleichheit entsteht. -> "Wissen ist Macht."
Die Idee ist hierbei, dass gewisse Menschen sowieso schon in der Lage sind, so ziemlich alle Informationen, die sie gerne hätten, über einen beliebigen Menschen in Erfahrung zu bringen. Zum Beispiel ist es den Geheimdiensten mit Sicherheit möglich, über dich, werter Leser, auch Dinge herauszufinden, die eigentlich unter den Datenschutz fallen. Dass dies auch in der Realität getan wird, sollte sich eigentlich von selbst verstehen, denn das Risiko ist hier sehr gering. Wenn mal etwas an die Öffentlichkeit gelangt von illegalen Vorgehensweisen, wird halt ein Sündenbock gefunden, der dann eigenmächtig gehandelt hat und die Öffentlichkeit ist zufriedengestellt, sobald dieser seine "gerechte" Strafe erhält.
Für manche mögen solche Aussagen den Eindruck erwecken, ich sei einer dieser paranoiden Verschwörungstheoretiker, aber das ist nicht der Fall. Ich glaube daran, dass es Geheimbünde gibt und dass die Welt von "unsichtbaren Mächten" verschiedenster Art kontrolliert wird, aber ich fühle mich nicht von ihnen verfolgt. Ich bin mir zwar auch sicher, dass Google fleißig Informationen über mich sammelt, sehe aber in der Tatsache, dass die dezenten Werbeeinblendungen in meinem Google-Postfach fast immer einen Zusammenhang mit Schlagworten aus den Emails, die sich darin befinden, aufweisen, nicht wirklich ein Problem. Ich vertrete einfach nur die Ansicht, dass ein Mensch einen Vorteil daraus ziehen kann, wenn er Informationen über andere Menschen sammelt und für seine eigenen Zwecke nutzt und dass jeder potentielle Vorteil, den sich Menschen verschaffen können, auch von einigen genutzt wird, wurde und werden wird. Die Vorstellung, dass es Geheimbünde und Verschwörungen gibt, halte ich deswegen nicht ansatzweise für verrückt, sondern im Gegenteil, die Vorstellung, es gebe sie nicht, für schlichtweg kindlich naiv.
Da es also unvermeidbar ist, dass der Schutz gewisser Informationen vor der Allgemeinheit dafür sorgt, dass eine Minderheit dadurch Vorteile gegenüber der Allgemeinheit erhält, ist der gläserne Mensch nicht zwangsläufig als etwas schlechtes zu betrachten.
So ist es zum Beispiel schlecht für meinen Nachbarn, wenn ich z.B. etwas über seine geheimen sexuellen Vorlieben herausfinde, da ich diese Informationen gegen ihn verwenden könnte. Wenn dieses Wissen allerdings jedem frei verfügbar wäre und zwar über jedermann, könnte ich höchstens daraus einen Vorteil ziehen, dass ich ihm anbiete, ihm bei der Umsetzung dieser Vorlieben behilflich zu sein, was aber auch für nicht gerade als Nachteil zu werten wäre. Natürlich könnte er sich gestört fühlen, wenn ihm dauernd diesbezügliche Angebote gemacht werden, aber sobald auch das Wissen darum, dass er diese Angebote nicht schätzt, jedem zugänglich ist, würden diese Angebote ihm nicht mehr gemacht, da diejenigen, die auf einen Vorteil dadurch hoffen, direkt erkennen, dass sie dabei nur ihre Zeit verschwenden und sich insofern selbst schaden.
Problematisch hierbei ist in erster Linie, dass wir uns noch immer gewissen moralischen Ansichten und somit selbst auferlegten Zwängen unterordnen, die uns den Eindruck vermitteln, wir bräuchten unsere persönlichen Geheimnisse. Im Endeffekt schaden wir uns dadurch aber nur.
Zur Verdeutlichung nochmal ein etwas krasseres Beispiel:
Ein Pädophiler verspürt das Bedürfnis, sexuellen Kontakt mit kleinen Kindern zu haben. Da dieser Kontakt die betreffenden Kinder schädigt, ist dies aber verboten. Demzufolge muss er daran gehindert werden, was ihn allerdings vor das Problem stellt, dass er seine sehnlichsten sexuellen Wünsche nicht erfüllen kann. Wäre seine Vorliebe allgemein bekannt und Pädophilie allgemein als ein Problem bekannt, für das die Betroffenen nichts können, würde er zwar weiterhin daran gehindert, sich diese Wünsche zu erfüllen, er könnte aber offen darüber reden und sich dadurch Erleichterung verschaffen. Auch könnte sein Freundeskreis ihn dabei unterstützen, eventuelle Verlockungen zu vermeiden und er stünde nicht irgendwann vor dem Problem bei einem Firmenpicknick o.ä. zu sitzen, sich von den anwesenden Kindern erregt zu fühlen, sich gleichzeitig dafür zu schämen und nach außen einen vollkommen normalen Eindruck machen zu müssen. Natürlich sind solche Probleme wesentlich komplexer als ich sie hier darstelle, aber generell lassen sich Probleme nur lösen, indem man sie ehrlich und offen angeht und nicht, indem man sie verdrängt oder totschweigt.
Im Allgemeinen bringt es wohl mehr Vor- als Nachteile, wenn plötzlich jeder über jeden alles weiß. Es würde "nur" erfordern, dass wir unser komplettes Wertesystem überarbeiten. Toleranz wäre für jeden Menschen eine absolute Notwendigkeit, aber auch wesentlich leichter, weil man nicht nur unverständliche Bruchstücke über andere Menschen herausfindet, sondern auch in der Lage ist, die zum Verständnis notwendigen Zusammenhänge zu erfahren.
Im Endeffekt würde der totale gläserne Mensch meiner Meinung nach eine individuelle Freiheit hervorbringen, von der wir zur Zeit nur träumen können.
Ich denke deshalb, dass die Piratenpartei nicht die Angst vor dem gläsernen Bürger schüren sollte, sondern stattdessen den gläsernen Staat fordern sollte. Transparente Politik erfordert auch transparente Bürger.
Natürlich ist das, was ich zuletzt geschrieben habe, eine Utopie und man darf nicht vernachlässigen, dass die Bürger vor einseitiger Überwachung geschützt werden müssen, aber komplett jede Form von Überwachung abzulehnen und gleichzeitig Informationsfreiheit zu fordern, ergibt zumindest für mich schlichtweg keinen Sinn...