Vorratsdatenspeicherung europaweit abschaffen

Pressemitteilung - Veröffentlicht am 7. Juli 2010

Die Piratenpartei Deutschland erwartet von der Bundesregierung, sich für die Rücknahme der EG-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Sie kritisiert die Bemühungen, diese stattdessen in anderer Form erneut durchzusetzen. Eine verdachtsunabhängige, präventive Speicherung der Kommunikationsdaten sollte in keinem Land gängige Rechtspraxis sein.

»Wenn Vorgaben, die unsere Freiheits- und Bürgerrechte verletzen, von der EU kommen, dann müssen sie dort auch wieder abgeschafft werden«, fordert Andreas Popp, Stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei. »Wer schlechtes EU-Recht als Begründung nimmt, um die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung in neuer Form wieder durchzusetzen, dem ist Obrigkeitsdenken wichtiger als der Respekt vor den Grundrechten. Statt an Fehlern weiter herumzudoktern sollten sie einfach von Grund auf korrigiert werden - auch, wenn das unbequem ist.«

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung im März für nichtig erklärt hatte [1], kündigte unter anderen der Bundesinnenminister Thomas de Maizière in seiner netzpolitischen Rede ihre Wiederauferstehung in neuer Form an [2]. Nun wurde bekannt, dass auch das Bildungs- und Forschungsministerium ein Projekt "Interessenausgleich Vorratsdatenspeicherung" aufgelegt hat, das »Vorschläge [...] zur technisch-organisatorischen Gestaltung der Vorratsdatenspeicherung« machen soll [3]. Dazu werden die Regelungen in den EU-Staaten verglichen. So sollen »Vorschläge zum Ausgleich der Freiheits- und Sicherheitsinteressen bei der Vorratsdatenspeicherung entwickelt werden«.

Die Piratenpartei kritisiert dieses Ziel als widersprüchlich: »Dass ein solcher Ausgleich nicht möglich ist, erklärt bereits der Begriff "Vorratsdatenspeicherung"«, erklärt Andreas Popp weiter. »Die Idee der verdachtsunabhängigen Speicherung auf Vorrat ist eine Absage an die Freiheit. Jeder Bürger wird unter Generalverdacht gestellt. Das Risiko, dass die erhobenen Daten missbräuchlich verwendet werden, ist riesig. Deshalb sollten die öffentlich finanzierten Anstrengungen nicht darauf zielen, eine vermeintlich grundgesetzkonforme Regelung zu finden, sondern die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa abzuschaffen.«


Quellen:

[1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
[2] http://www.e-konsultation.de/netzpolitik/sites/default/files/Rede%20zur%20Netzpolitik_22_06_10.pdf
[3] http://www.uni-kassel.de/hrz/db4/extern/dbexpert/pressemitteilung/showPM.php?id=1032

weitere Informationen:

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/370/1/lang,de/


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