Landgericht Hamburg stellt sich gegen Kommunikationsfreiheit

Pressemitteilung - Veröffentlicht am 17. Mai 2010

Durch eine einstweilige Verfügung gegen den deutschen Routing-Provider Cyberbunker ist die schwedische Torrent-Suchmaschine [1] "The Pirate Bay" nicht mehr erreichbar. Mehrere namhafte Filmunternehmen hatten dies aufgrund sechs juristisch strittiger Dateien erwirkt. Die Piratenpartei kritisiert diesen Eingriff des Landgerichts Hamburg in die Kommunikationswege des Internets scharf.

»Ich frage mich, was das Gericht in diesem Fall so zur Eile angetrieben hat, dass es gleich eine einstweilige Verfügung gegen den Provider von "The Pirate Bay" erlassen musste«, so Andreas Popp, Stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. »Müssen wir nun damit rechnen, dass jede Suchmaschine, über die rechtlich strittige Dateien gefunden werden können, eine volle juristische Breitseite abbekommt und abgeklemmt wird? Den Riesen der Content-Lobby scheint jedes Mittel recht zu sein, um ihr veraltetes Geschäftsmodell durchzusetzen und die Gerichte lassen sich dafür auch noch instrumentalisieren.«

Das Landgericht Hamburg ist in Fachkreisen dafür bekannt, dass Rechteinhaber aufgrund des fliegenden Gerichtsstands bei Internetthemen dort sehr gerne klagen. »Entscheidungen aus dem Hamburger Landgericht sind selten von technischem Sachverstand geprägt und werden regelmäßig in nächster Instanz wieder aufgehoben«, so Popp weiter. »Es ist ein Armutszeugnis für unser Rechtssystem, dass diesem Vorgehen noch kein Riegel vorgeschoben wurde.«


[1] The Pirate Bay hostet selbst keine Inhalte sondern nur sogenannte Torrent-Dateien. Mit diesen können die Nutzer direkt und ohne Zutun von "The Pirate Bay" untereinander die eigentlichen Inhalte austauschen.


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Kommentare

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